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Kunden Service Center

Sie haben Fragen oder Anregungen oder wünschen eine Beratung? Ihre Kreis- und Stadt­sparkasse Kauf­beuren steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Bankleitzahl & BIC
BLZ73450000
BICBYLADEM1KFB

Regionale Förderung

Ihr Vertrauen ist unsere Stärke.

Regionale Förderung

Ihr Vertrauen ist unsere Stärke.

Die Unterstützung von Vereinen, Kommunen und Bildungseinrichtungen hat für uns als Sparkasse einen hohen Stellenwert.

Unser Verständnis

Unser Verständnis

Engagement stärken

Viele Menschen in unserem Geschäftsgebiet setzen sich für andere ein. Ihr selbstloser Einsatz verdient unsere Unterstützung. Die Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten ist vielfältig. Zahlreiche Projekte und Initiativen sind nur mit finanzieller Unterstützung möglich.

Verbundenheit mit der Region

Durch die regelmäßige Unterstützung vielfältiger Projekte im gesamten Geschäftsgebiet wirken wir konsequent und nachhaltig mit, die Potenziale und regionalen Stärken zu fördern und verdeutlichen damit unsere Verbundenheit mit der Region.

Spenden

Spenden

Definition

Spenden sind freiwillige Leistungen in Geld- oder Geldes­form (Sach­spende). Freiwillige Leistungen bedeutet, dass keine konkreten Gegen­leistungen erbracht werden. Die Verwendung muss gemein­nützig sein.

Wir unterstützen:

Alle gemeinnützigen Vereine, Ein­rich­tungen und Institutionen sowie alle Kommunen im Geschäfts­gebiet können einen Antrag auf finanzielle Unter­stützung an die Sparkasse stellen.  

Der Empfänger einer Geld­spende muss berechtigt sein, Spenden­quit­tungen auszustellen.

Schwerpunkte der Förderung

Förderfähig sind alle gemein­nützigen Zwecke aus den Bereichen:

  • Alten- und Jugendfürsorge
  • Bildung
  • Forschung / Wirtschaft / Wissen­schaft
  • Kultur / Kunst
  • Soziales
  • Sport
  • Umweltschutz

Schwerpunktmäßig werden dabei Vorhaben und Projekte aus dem Kinder- und Jugend­bereich unterstützt. Ein Rechts­anspruch auf Förderung besteht nicht.

Unser Verständnis der Spendenvergabe
  • Grundsätzliche Voraus­setzung ist, dass der Geförderte eine aktive Geschäfts­beziehung zur Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren pflegt oder glaub­haft seine Absicht dafür bekundet.
  • Der formgerechte Spenden­antrag hat schriftlich zu erfolgen.
  • Bei der Unterstützung wird auf eine Aus­gewogen­heit in den Regionen und Gruppen, sowie auf bestehende Geschäfts­verbindungen zur Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren geachtet.
  • Dem Antrag sind beizufügen: Finanzierungs­plan (ggfs. Nutzen­konzept), der Nach­weis der Gemein­nützig­keit (aktueller Frei­stellungs­bescheid vom Finanzamt), kurze Beschreibung des Vorhabens. Somit können wir uns ein Gesamt­bild über Ihre geplante Maß­nahme erstellen.
Presse-Center

Im Presse-Center erfahren Sie mehr über die Projekte, die Ihre Sparkasse aktuell unterstützt.

Sponsoring

Sponsoring

Definition

Sponsoring bedeutet die Bereitstellung von Geld-, Sachmitteln oder Dienstleistungen zur Förderung von Personen, Gruppen, Vereinen oder Organisationen. Im Unterschied zur Spende werden vom Sponsor konkrete vertragliche Regelungen zwischen den beteiligten Partnern vereinbart.

Wir unterstützen:

Alle gemeinnützigen Vereine, Ein­richtungen und Institutionen sowie alle Kommunen im Geschäfts­gebiet können einen Antrag auf finan­zielle Unter­stützung an die Sparkasse stellen. Bei der Unter­stützung wird auf eine Aus­gewogen­heit in den Regionen und Gruppen, sowie auf bestehende Geschäfts­ver­bindungen zur Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren geachtet.

Schwerpunkte der Förderung

Förderfähig sind Projekte/Vorhaben und Veranstaltungen aus diesen Bereichen:

  • Alten- und Jugendfürsorge
  • Bildung
  • Forschung / Wirtschaft / Wissen­schaft
  • Kultur / Kunst
  • Soziales
  • Sport
  • Umweltschutz

Schwerpunktmäßig werden dabei Vorhaben und Projekte aus dem Kinder- und Jugend­bereich unterstützt. Ein Rechts­anspruch auf Förderung besteht nicht.

Unser Verständnis der Sponsoringvergabe
  • Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Gesponserte eine aktive Geschäfts­beziehung zur Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren pflegt oder glaub­haft seine Absicht dafür bekundet.
  • Das Förderprojekt muss von allgemeinem Interesse sein und regionale oder über­regionale Bedeutung haben.
  • Nachhaltigkeit, Kontinuität, Nutzen für die Region und die Menschen sowie ein gemein­schaft­liches Interesse beider Sponsoring-Partner sind Voraus­setzung für einen Vertrags­abschluss.
  • Eine Garantie auf Branchen­exklusivität im Bereich der Finanz­dienst­leistungen, des Versicherungs­wesens, des Bau­sparens und der Invest­ment­fonds­anlage muss grund­sätzlich gewähr­leistet werden.
  • Der formgerechte Sponsoring­antrag hat vor Projekt- bzw. Veran­staltungs­beginn schriftlich zu erfolgen.
  • Jeder Sponsoringvertrag bedarf ebenfalls der Schriftform.
  • Jedem Sponsoringantrag sind eine ausführliche Projekt­beschreibung sowie eine bzw. mehrere Leistungs­angebote des Gesponserten (gestaffelt nach Umfang und genau definierten Leistungen sowie der dafür erwarteten Sponsoring Summe) beizufügen. Somit können wir uns ein Gesamt­bild über Ihre geplante Maß­nahme erstellen.
  • Die geplante finanzielle Absicherung des zur Förderung beantragten Projektes/­Vorhabens ist durch Ergänzung eines Finanzierungs­planes (ggfs. mit Nutzen­konzept) zu belegen. Dieser gilt als zwingender Bestand­teil des Antrages.
Presse-Center

Im Presse-Center erfahren Sie mehr über die Projekte, die Ihre Sparkasse aktuell unterstützt.

Ansprechpartner
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