Ein solides Geschäftsergebnis, langfristige Kundenbeziehungen und verlässliche Partner sind Voraussetzung für unseren unternehmerischen Erfolg und damit auch für unser gesellschaftliches Engagement in der Region.
Wir stehen als Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren mit einer über 190jährigen Geschichte im nördlichen Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren jetzt und in Zukunft allen Bürgern, Wirtschaftsbetrieben und Kommunen unseres Geschäftsgebietes als kompetenter Partner in allen Fragen der Finanzdienstleistungen zur Seite.
Dadurch können wir für die nachhaltige Entwicklung der Region aktiv beitragen. Durch das Regionalprinzip sind wir in unserem Geschäftsgebiet traditionell verwurzelt und stehen in der Verpflichtung hier vor Ort zu sein und zu bleiben.
Bei unserem gesellschaftlichen Engagement, mit dem wir bewusst und aktiv jährlich regionale Projekte und Institutionen unterstützen, achten wir auf eine transparente Verteilung in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales sowie auf Fragen der Nachhaltigkeit und der Gemeinnützigkeit.
Unser Ziel ist es, damit das ehrenamtliche Engagement vieler in der Region für fördern, Projekte zu realisieren, die ohne unsere finanzielle Hilfe nicht möglich wären und unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft eine Plattform zu bieten. Dies erfolgt auch durch Partnerschaften, Kooperationen und Sponsoring.
Viele Menschen in unserem Geschäftsgebiet setzen sich für andere ein. Ihr selbstloser Einsatz verdient unsere Unterstützung. Die Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten ist vielfältig. Zahlreiche Projekte und Initiativen sind nur mit finanzieller Unterstützung möglich.
Durch die regelmäßige Unterstützung vielfältiger Projekte im gesamten Geschäftsgebiet wirken wir konsequent und nachhaltig mit, die Potenziale und regionalen Stärken zu fördern und verdeutlichen damit unsere Verbundenheit mit der Region.
Förderfähig sind alle gemeinnützigen Zwecke aus den Bereichen:
Schwerpunktmäßig werden dabei Vorhaben und Projekte aus dem Kinder- und Jugendbereich unterstützt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderfähig sind Projekte/Vorhaben und Veranstaltungen aus diesen Bereichen:
Schwerpunktmäßig werden dabei Vorhaben und Projekte aus dem Kinder- und Jugendbereich unterstützt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.